Mit Hund in Baden-Württemberg - Das sollten Sie wissen!
Was muss man beim Verreisen mit Haustier in Baden-Württemberg beachten?
Für das gesamte Bundesland Baden-Württemberg gibt es keine gesetzlich geregelte Leinen- oder Maulkorbpflicht. Die Regelungen werden den einzelnen Städten und Gemeinden überlassen.
Man kann sich also entweder vorab beim jeweilien Reiseziel informieren oder man übernimmt die in den größeren Städten, wie Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim erlassenen Vorschriften, die eine Leinenpflicht für Hunde in allen öffentlichen Bereichen vorsehen. Es gibt jedoch auch in den Großstädten genügend Freilaufmöglichkeiten und Hundeauslaufgebiete. In Karlsruhe sind es stattliche 13 ausgewiesene Freilaufflächen, in Mannheim vier und in Stuttgart immerhin noch drei. Dazu zählen ebenso die drei Bürgerseen von Stuttgart, an denen das Baden für Vierbeiner erlaubt ist. Wer mit seiner Fellnase zum Urlaub in den Bergen kommt, kann den Vierbeiner überall, außer in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten, ohne Leine toben lassen. Auch in Gebieten außerhalb der Stadtzentren ist ein nicht-angeleinter Vierbeiner kein Problem.
Eine Hundehaftpflichtversicherung müssen nur Halter von Hunden abschließen, die als gefährlich gelten und auf der Rasseliste des Bundeslandes stehen. Für diese Hunderassen gilt ab einem Alter von sechs Monaten eine Maulkorbpflicht.